Der Auftraggeber ist auf Basis der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 zur Gasbeschaffenheitsverfolgung, insbesondere zur Übermittlung sämtlicher Daten für die Netzbilanzierung inklusive dem mengengewichteten IST-Brennwert im jeweiligen Netzgebiet, nach der ÖVGW Richtlinie G O110 und gemäß ÖNORM EN ISO 15112 verpflichtet, wozu ein externer Dienstleister zur Bereitstellung der Monatsbrennwerte benötigt wird.